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Das Telemedienstegesetz (§.6) erfordert ein Impressum bei gewerblichen Homepages mit folgende Angaben :
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Haftung für Links
Durch das Urteil vom 12.05.1998 "Haftung für Links" (312 O 85/98) hat das Landgericht Hamburg eindeutig entschieden, dass man durch Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat, also haftbar gemacht werden kann. Dies kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
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